So wird es bezahlt
Viele Menschen mit Pflegegrad bekommen ihre Unterstützung im Alltag ganz oder teilweise von der Pflegekasse bezahlt. Wir zeigen Ihnen, wie – und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Heute: Entlastungsbetrag
Mit einem Pflegegrad (1 bis 5) können Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen – derzeit 131 € im Monat (Stand 2026). Nicht genutzte Beträge lassen sich nach den gesetzlichen Regeln übertragen.
Außerdem lassen sich bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI) – das stimmen wir mit Ihrem versorgenden Pflegedienst ab.
Mit Ihrer Pflegekasse rechnen wir direkt ab.
Voraussichtlich ab 2027: Sozialraumbudget
Geplant ist ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat für Pflegegrad 2 bis 5 (unter 25 Jahren 300 €). Es soll nur bei anerkannten Angeboten eingesetzt werden können – nicht beim Pflegedienst. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch (Kabinettsbeschluss 30.09.2026); sobald die Einzelheiten feststehen, informieren wir Sie hier.
Kurz gesagt: 175 € im Monat, die Ihnen zustehen sollen – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Direktabrechnung mit der Pflegekasse – in zwei Schritten
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Leistungsnachweis digital unterschreiben
Nach jedem Einsatz unterschreiben Sie den Leistungsnachweis digital.
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Füße hochlegen
Herzstück rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.
Zahlt die Pflegekasse eine Rechnung nicht oder nicht ganz (zum Beispiel weil das Budget aufgebraucht ist), stellen wir Ihnen den Rest in Rechnung. Wir informieren Sie über den Stand Ihres Budgets, soweit er uns bekannt ist.
Hintergrund: Die Direktabrechnung setzt eine Abtretungserklärung voraus. Nach dem künftigen § 35b SGB XI (Pflegeneuordnungsgesetz) wird die Abtretung erst wirksam, wenn sie der Pflegekasse angezeigt wird. Wir sagen Ihnen vor Vertragsschluss, was dafür zu tun ist.
Selbst zahlen
Ohne Pflegegrad, für Eigenanteile oder für Leistungen über das Budget hinaus bezahlen Sie selbst – Sie erhalten die Rechnung monatlich, wenn möglich per E-Mail. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte bekommen die Rechnung zur Erstattung. Unsere Preise entsprechen den Sätzen des Pflegedienst Herzstück für vergleichbare Leistungen; abgerechnet wird nach Zeit, bei Begleitfahrten zuzüglich Fahrtkosten.
Vor Vertragsschluss erhalten Sie eine Kosteninformation auf Grundlage unserer Preisliste.
Steuerlich absetzbar (§ 35a EStG)
Was Sie selbst bezahlen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben (§ 35a EStG). Nach dieser Vorschrift sind das 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Ob und in welcher Höhe das für Sie gilt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir geben keine Steuerberatung; Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Verhinderungspflege
Auch der Jahresbetrag für Verhinderungspflege kann nach Prüfung im Einzelfall für unsere Unterstützung genutzt werden; die Pflegekasse erstattet dann an Sie (§§ 39, 42a SGB XI). Mehr dazu auf der Seite Entlastung für Angehörige.
Wenn ein Termin ausfällt
Sagen Sie einen vereinbarten Einsatz bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Sonst können wir die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen privat berechnen – die Pflegekasse erstattet das nicht. Absagen wegen Krankenhausaufenthalt oder akuter Erkrankung berechnen wir nicht.
Ausgefallene Termine holen wir nicht nach. Der nächste Termin findet im vereinbarten Rhythmus statt: bei wöchentlichen Einsätzen in der nächsten Woche, bei 14-täglichen in zwei Wochen.
Häufige Fragen zur Bezahlung
0731 141 11970Wer bezahlt die Unterstützung?
Mit Pflegegrad meist die Pflegekasse – heute über den Entlastungsbetrag (131 € im Monat), voraussichtlich ab 2027 über das geplante Sozialraumbudget (175 € im Monat ab Pflegegrad 2). Ohne Pflegegrad oder über das Budget hinaus zahlen Sie selbst; was Sie selbst bezahlen, ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (§ 35a EStG; Einzelheiten klärt Ihre Steuerberatung). Mit der Pflegekasse rechnen wir direkt ab. So wird es bezahlt
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein, Sie gehen nicht in Vorleistung: Wir rechnen immer direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – dafür unterschreiben Sie nach jedem Einsatz den Leistungsnachweis digital. Was die Pflegekasse nicht übernimmt, etwa einen Eigenanteil, stellen wir Ihnen in Rechnung, wenn möglich per E-Mail.
Kann ich einen Termin absagen?
Ja – bitte spätestens 24 Stunden vorher. Spätere Absagen können wir privat berechnen; wegen Krankenhausaufenthalt oder akuter Erkrankung berechnen wir nichts.
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